Lorem ipsum dolor sit
Im Falle eines Verkehrsunfalls ist die Hüsges Gruppe der richtige Ansprechpartner für die Erstellung eines prozesstauglichen Unfallgutachtens. Bei der Klärung der Schadenhöhe ist objektives Expertenwissen gefordert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir ermitteln für Sie alle Details, die für die Beweissicherung und Schadensregulierung wichtig sind. Setzen Sie zum Schutz vor unberechtigten Forderungen und für die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche auf Profis mit über 60-jähriger Erfahrung.
Ihr Vorteil mit Hüsges:
- Erfahrene und kompetente Gutachter
- Objektives Expertenwissen
- Modernste Laboranalysen
- Breites Spektrum spezialisierter Gutachten
Ihre freie Wahl: Unfallgutachten von Hüsges
Lassen Sie sich Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen nicht aus der Hand nehmen – denn Sie haben die freie Wahl! Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt immer die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit rund 750 Euro) nicht unterschritten wird. Lassen Sie sich keinen Sachverständigen aufdrängen und geben Sie keine Beweise aus der Hand – denn Sie bestimmen die Schadensregulierung. Natürlich mit Hüsges.
Unfallgutachten: Keine Kompromisse
Ob Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand oder technischer Schaden – in der Klärung der Schuldfrage, des Unfallhergangs und der Schadenhöhe stehen Ihnen unsere Sachverständigen mit schnellem und kompetentem Rat zur Seite. Durch spezielle Laboruntersuchungen sind wir in der Lage, technische Schäden an Fahrzeugen und Schäden an einzelnen Bauteilen zu ermitteln. Abhängig von der Schadensart, -höhe, -ursache bieten wir ein breites Spektrum spezialisierter Gutachten – vom einfachen Schadensbericht bis hin zur umfangreichen Laboranalyse. Kurzum: Gehen Sie keine Kompromisse ein und bestehen Sie auf Hüsges!
Lassen Sie sich Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen nicht aus der Hand nehmen – denn Sie haben die freie Wahl! Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt immer die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit rund 750 Euro) nicht unterschritten wird. Lassen Sie sich keinen Sachverständigen aufdrängen und geben Sie keine Beweise aus der Hand – denn Sie bestimmen die Schadensregulierung. Natürlich mit Hüsges.
Lassen Sie sich Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen nicht aus der Hand nehmen – denn Sie haben die freie Wahl! Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt immer die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit rund 750 Euro) nicht unterschritten wird. Lassen Sie sich keinen Sachverständigen aufdrängen und geben Sie keine Beweise aus der Hand – denn Sie bestimmen die Schadensregulierung. Natürlich mit Hüsges.